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Nach der Bundestagswahl und den anschließenden Koalitionsverhandlungen hat sich das parlamentarische Verfahren verzögert, sodass derzeit noch kein beschlossener Bundeshaushalt vorliegt.

Auf einem Trägergipfel im April haben 5 Beschäftigungsgesellschaften des Landkreises auf die Auswirkungen der AGH-Kürzungen für die betroffenen Langzeitarbeitslosen aufmerksam gemacht.

Mit großer Sorge blicken wir auf das neue Jahr. Durch drastische Kürzungen stehen für neue Arbeitsgelegenheiten nur noch 1/3 des AGH-Budgets für 2022 zur Verfügung.

Das 3. Quartal war geprägt durch den Re-Start der AGH-Maßnahmen mit vielen neuen Teilnehmern.

Die arbeitsmarktpolitische Tätigkeit der Gesellschaft wird weiterhin stark durch die Corona-Pandemie beeinflusst.

Der Jobclub Rügen ist seit 1998 eine Beratungseinrichtung der BBR. Hier finden Sie professionelle Hilfe und Unterstützung bei der Suche nach Ausbildung und Arbeit.

Unser Projekt „Coaching und Integrationsbegleitung“ wurde nach Ausbruch des Corona-Virus im März durch die beiden Coachs in alternativer Betreuungsform ohne direkten Kontakt mit hohem Engagement fortgeführt.

Nach Corona-Aussetzen und Kurzarbeit gingen die Mitarbeiter ab dem 3. Quartal wieder optimistischer an ihre Aufgaben.

Mit dem Ausbruch der Corona-Pandemie und dem Aussetzen der gruppenbezogenen Maßnahmen, d. h. aller AGH ab dem 16.03.2020, wurde die BBR vor völlig neue Aufgaben und Herausforderungen gestellt.

Auch wenn die BBR das Jahr 2019 mit einem kleinen finanziellen Verlust abschließen wird, hat sie ihre satzungsgemäßen Aufgaben dank ihrer engagierten Mitarbeiter erfüllt.

Die BBR finanziert sich fast ausschließlich aus öffentlichen Fördermitteln, konkret den Umlagen aus arbeitsmarktpolitischen Förderprojekten, und in geringem Maße aus Finanzierungsbeiträgen der Kommunen. Für uns ist deshalb ein Mindestmaß an Förderprojekten mit Teilnehmerzahlen notwendig, um entsprechende Erträge aus den Projekten (Teilnehmerpauschalen bzw. Regiekosten) zu generieren und die Gesellschaft kostendeckend zu führen. 

Der Arbeitsmarkt entwickelt sich positiv, viele Menschen finden einen Job. Überwiegend die Gruppe der marktnahen erwerbslosen Leistungsberechtigten profitiert davon. Und das ist gut so.

Mit dem Teilhabechancengesetz eröffnen sich für Langzeitarbeitslose neue Möglichkeiten zum Wiedereinstieg ins Berufsleben.

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