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Auch wenn die BBR das Jahr 2019 mit einem kleinen finanziellen Verlust abschließen wird, hat sie ihre satzungsgemäßen Aufgaben dank ihrer engagierten Mitarbeiter erfüllt.

Die BBR finanziert sich fast ausschließlich aus öffentlichen Fördermitteln, konkret den Umlagen aus arbeitsmarktpolitischen Förderprojekten, und in geringem Maße aus Finanzierungsbeiträgen der Kommunen. Für uns ist deshalb ein Mindestmaß an Förderprojekten mit Teilnehmerzahlen notwendig, um entsprechende Erträge aus den Projekten (Teilnehmerpauschalen bzw. Regiekosten) zu generieren und die Gesellschaft kostendeckend zu führen. 

Der Arbeitsmarkt entwickelt sich positiv, viele Menschen finden einen Job. Überwiegend die Gruppe der marktnahen erwerbslosen Leistungsberechtigten profitiert davon. Und das ist gut so.

Mit dem Teilhabechancengesetz eröffnen sich für Langzeitarbeitslose neue Möglichkeiten zum Wiedereinstieg ins Berufsleben.

Die Gesellschaft blickt auf ein weiteres erfolgreiches Geschäftsjahr zurück.

Unser Projekt „Aufsuchendes Sozialcoaching und Integrationsbegleitung“ ist weiter stark nachgefragt. In 2018 fanden 91 Teilnehmer den Weg zu unseren Coachs.

Auch die BBR bleibt vom Fachkräftemangel nicht verschont. Seit dem gesundheitlich begründeten Ausscheiden einer Mitarbeiterin suchen wir intensiv nach einem/einer ausgebildeten/er Sozialarbeiter/in für unser Projekt „Aufsuchendes Sozialcoaching und Integrationsbegleitung“ – bisher leider ohne Erfolg.

Nach über 3-jährigen Verhandlungen hat die Gesellschaft das Firmengrundstück mit Büro- und Werkstattgebäude, Garagen, Carport und ausreichend Lagerfläche aus dem Mietvertrag heraus von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben erworben.

Die Gesellschaft kann auf ein sehr erfolgreiches Jahr 2017 zurückblicken. Die 8 Mitarbeiter der Verwaltung, davon nach Personalwechsel mit 3 neuen Mitarbeitern angetreten, können stolz auf ihre Leistung sein.

Unser Projekt „Aufsuchendes Sozialcoaching und Integrationsbegleitung“ ist mit überarbeitetem Konzept 2017 erfolgreich gestartet.

Drei zusätzliche Maßnahmen für Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (AGH) nach § 16d SGB II haben im September begonnen.

Die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (AGH) nach § 16d SGB II sind die wichtigsten Beschäftigungsprojekte und wesentliches Standbein der Gesellschaft. Die im Wirtschaftsplan 2017 beschlossenen und mit dem Jobcenter abgestimmten AGH-Projekte sind im März in Putbus und in den Amtsbereichen Westrügen und Bergen angelaufen. Insgesamt 42 Teilnehmer haben ihre Tätigkeit in den Kommunen aufgenommen.

Die Gesellschaft konnte die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben mit gemeinnütziger Arbeit über Arbeitsgelegenheiten (AGH) und diverse Projekte mit Bundeszuschüssen (FAV, EGZ) organisieren. Darüber hinaus haben wir viele Teilnehmer im Projekt „Aufsuchendes Sozialcoaching und Integrationsbegleitung“ sozial betreut, stabilisiert und aktiviert.

BBR mbH - Proraer Allee 147 - 18609 Ostseebad Binz, Ortsteil Prora - Tel: 038393.3790 - Fax: 038393.3792000 - [email protected]
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