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Die BBR finanziert sich fast ausschließlich aus öffentlichen Fördermitteln, konkret den Umlagen aus arbeitsmarktpolitischen Förderprojekten, und in geringem Maße aus Finanzierungsbeiträgen der Kommunen. Für uns ist deshalb ein Mindestmaß an Förderprojekten mit Teilnehmerzahlen notwendig, um entsprechende Erträge aus den Projekten (Teilnehmerpauschalen bzw. Regiekosten) zu generieren und die Gesellschaft kostendeckend zu führen. 

Dieses Mindestmaß wird mit den uns heute bekannten Informationen für 2020 nicht erreicht und wird zu einem Verlust von ca. 70 T€ führen.

Wir sind also an einem Punkt angekommen, an dem es langfristig ohne bessere Förderquote bzw. andere finanzielle Hilfe und Unterstützung nicht mehr weitergeht. Welche Wege sehen wir?

Erstens sollte das Jobcenter die Gesellschaft so auskömmlich finanzieren, dass sie als anerkannter Maßnahmeträger auch weiterhin für erwerbsfähige Hilfebedürftige Leistungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt bzw. in eine Beschäftigung erbringt und somit einen entscheidenden Beitrag zur Grundsicherung für Arbeitssuchende leistet.

Zweitens erwarten wir eine bessere Unterstützung durch das Land M-V. Der Landesverband Arbeit und Qualifizierung e.V. (Landesverband der Beschäftigungsgesellschaften) hat in einer aktuell laufenden Aktion zur Stärkung kommunaler Beschäftigungsgesellschaften aufgerufen und breite Unterstützung erhalten. In dem Eckpunkte-Konzept zur Stärkung kommunal verankerter Beschäftigungsgesellschaften in Mecklenburg-Vorpommern – ein Beitrag zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse wird die besondere Bedeutung der kommunalen Beschäftigungsgesellschaften hervorgehoben für die

  • arbeitsmarktliche und gesellschaftliche Integration von Arbeitslosen, Langzeitarbeitslosen sowie andere langfristig vom Arbeitsmarkt ausgegrenzte Menschen
  • Entwicklung nachhaltiger Strukturen zur Stärkung der Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Regionalentwicklung,
  • Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen insbesondere in den strukturschwachen Teilen des Landes M-V sowie städtischen sozialen Brennpunkten.

Die Landesregierung wird aufgefordert, die kommunalen Beschäftigungsgesellschaften - als wichtigen Partner und Dienstleister der Landkreise, kreisfreien Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände – ideell, materiell und finanziell mit einer Grundfinanzierung (so wie bis 2008 schon) bei der Bewältigung dieser Zukunftsaufgaben zu unterstützen und die Gebietskörperschaften und Jobcenter vor Ort nicht allein zu lassen.

Sollten diese Wege nicht greifen und sich keine anderen positiven Veränderungen abzeichnen, wird die BBR ab 2021 in eine schwierige wirtschaftliche und finanzielle Situation geraten.

BBR mbH - Proraer Allee 147 - 18609 Ostseebad Binz, Ortsteil Prora - Tel: 038393.3790 - Fax: 038393.3792000 - bbr_prora@t-online.de