Die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (AGH) nach § 16d SGB II sind die wichtigsten Beschäftigungsprojekte und wesentliches Standbein der Gesellschaft. Die im Wirtschaftsplan 2017 beschlossenen und mit dem Jobcenter abgestimmten AGH-Projekte sind im März in Putbus und in den Amtsbereichen Westrügen und Bergen angelaufen. Insgesamt 42 Teilnehmer haben ihre Tätigkeit in den Kommunen aufgenommen.
Schon jetzt sind durch das Jobcenter alle laut Wirtschaftsplan beantragten AGH-Projekte durch das Jobcenter bewilligt. Diese Planmäßigkeit stimmt uns für 2017 optimistisch und zeugt vom hohen Vertrauen in die Arbeit der BBR. Herzlichen Dank an die Teamleiter und Arbeitsvermittler des Jobcenters, wir werden die Beschäftigungen individuell mit den Vorgaben umsetzen. Bis zum Juni werden weitere 130 AGH-Teilnehmer ihre Beschäftigung in Sassnitz, in Lancken-Granitz, in Zirkow, in den Amtsbereichen Westrügen und Bergen sowie in der Sozial-/Holzwerkstatt der BBR in Bergen und deren Außenstelle Sassnitz aufnehmen.
Wir freuen uns, dass mit der positiven Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt auch einige Langzeitarbeitslose eine neue Arbeit gefunden haben. Das hat für uns zur Folge, dass die vom Jobcenter zugewiesenen neuen Teilnehmern immer arbeitsmarktferner sind. Multiple Vermittlungshemmnisse stehen bei ihnen häufig einer unmittelbaren Beschäftigungsaufnahme entgegen. Für diese unterstützungsbedürftigen Leistungsberechtigten sind die AGH eine gemeinnützige Arbeit, um sie am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen.
Für die Teilnehmer, die ihre Lebenssituation verbessern und Hilfestellung im persönlichen und beruflichen Umfeld in Anspruch nehmen wollen, bieten wir unser „Aufsuchendes Sozialcoaching und Integrationsbegleitung“ an. Unsere Sozialcoachs Franco Brümmerstedt und Oliver Mitzkat stehen allen Teilnehmern für individuelle Einzelgespräche zur Verfügung. Einfach beim Arbeitsvermittler nach einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) fragen.
Erfreuliche Nachricht:
Das Jobcenter konnte einzelne Stellen aus dem Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt (SOTA)“ förderfähig bewilligen.
Ab März sind über die BBR 6 vorher Langzeitarbeitslose über SOTA bis zum 31.12.2018, also für 22 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Dies ist zumindest eine kleine Perspektive für die Mitarbeiter und längerfristige Hilfe für die Kommunen. Durch die BBR werden sie in dieser Zeit umfassend betreut und gecoacht.
Die SOTA-Mitarbeiter sind im Umweltbereich der Gemeinden Dreschvitz, Kluis, Gingst und Trent sowie 2 in den Werkstattbereichen der BBR eingesetzt. Bei steigender Arbeitszeit von derzeit 15 bis maximal 30 Wochenstunden werden die Personalkosten auf Basis des Mindestlohnes vollständig durch den Bund gefördert.