Mit dem Teilhabechancengesetz eröffnen sich für Langzeitarbeitslose neue Möglichkeiten zum Wiedereinstieg ins Berufsleben.
Das neue Regelinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) beinhaltet die Förderung sehr arbeitsmarktferner Langzeitarbeitsloser im Rahmen einer längerfristigen sozialversicherungs-pflichtigen Beschäftigung am sozialen Arbeitsmarkt. Die BBR als arbeitsmarktpolitischer Dienstleister für die Städte, Kommunen und Vereine wird mit der Umsetzung dieses Instrumentes aktiv werden und Arbeitsverhältnisse schaffen.
Erste Gespräche mit den Kommunen zeigen ein hohes Interesse. Immerhin 8 Gemeinden aus den Amtsbereichen West-Rügen und Bergen sowie die Stadt Putbus wollen mit uns als Arbeitgeber zusammenarbeiten. Über jeweilige Kooperationsvereinbarungen werden die Zuständigkeiten, das Direktionsrecht, das Zusammenwirken der Partner und die Finanzierung geregelt. Nach Personalsuche im Jobcenter und Auswahl der Person durch BBR und Kommune könnten die ersten Arbeitsverhältnisse ab Juni geschlossen werden.
Nach Ende der Förderungen mit FAV und SOTA sehen wir das Instrument positiv für jeden Einzelnen, der hierüber einen Job findet. Es ist dennoch ein Programm, was nur einen kleinen Teil der Langzeitarbeitslosen erreicht. Einerseits ist das Finanzvolumen begrenzt. Andererseits wissen wir, dass nicht jeder so gesund, mobil und bildungsfähig ist, um einen geförderten Arbeitsplatz im allgemeinen oder sozialen Arbeitsmarkt zu bekommen. Für viele wird weiter die Arbeitsgelegenheit (1-€-Job) notwendig bleiben, um zumindest in gemeinnütziger Tätigkeit sozial am Arbeitsleben teilhaben zu können. Eine solche Beschäftigung ist für diese Menschen zur Stärkung ihres Selbstwertgefühles ungemein wichtig. Deshalb freut es uns, dass das Jobcenter schon 93 % unserer AGH-Planung bestätigt hat.
Die Grundlage für ein gutes Geschäftsjahr 2019 ist gelegt. Mit den Projekten über AGH, Teilhabe am Arbeitsmarkt und unserem Sozialcoaching mit Integrationsbegleitung gehen wir mit Optimismus an unsere Aufgaben.