Schul- und Jugendsozialarbeit
Schulsozialarbeit
Das Land Mecklenburg-Vorpommern stellt den Landkreisen und kreisfreien Städten Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung, um Mädchen und Jungen mit erhöhtem Hilfebedarf durch sozialpädagogische Angebote der Jugend- und Schulsozialarbeit zu unterstützen.
Zur Sicherstellung der Schulsozialarbeit an der Regionalen Schule in Gingst unterstützt die BBR als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe das Jugendamt des Landkreises. Mit einer Schulsozialarbeiterin fördern wir dort junge Menschen in ihrer individuellen, sozialen, schulischen und beruflichen Entwicklung.
Als Schulsozialarbeiterin trägt sie durch sozialpädagogische Begleitung dazu bei, dass die Schülerinnen und Schüler möglichst gute Schulabschlüsse erwerben und die Schule ausbildungsreif verlassen. In der Schule wird den Schülern in erster Linie Wissen vermittelt – in Fächern wie Deutsch, Mathematik oder Fremdsprachen. Ebenso sollten sie jedoch lernen, wie man Konflikte löst, Streit gewaltfrei beendet und respektvoll miteinander umgeht. Denn moderne Bildung darf sich nicht auf die Vermittlung von Fakten und fachlichen Fähigkeiten beschränken, sie muss auch die Sozial- und Lernkompetenzen der Schüler stärken. In dieser Weise trägt unsere Schulsozialarbeiterin dazu bei, Bildungsbenachteiligungen zu vermeiden und abzubauen, Erziehungsberechtigte und Lehrer bei der Erziehung und dem erzieherischen Kinder- und Jugendschutz zu beraten und zu unterstützen sowie zu einer schülerfreundlichen Umwelt beizutragen.
Besonderes Augenmerk legen wir darauf, durch Berufsorientierung die individuelle Berufswahlkompetenz der Schülerinnen und Schüler zu stärken und so Übergänge von der Schule in die Berufsausbildung zu verbessern.
Jugendsozialarbeit
Die Förderung einer Jugendsozialarbeiterin im Jobclub Rügen mit ESF- und Kreismitteln dient dem Ziel, denjenigen jungen Menschen weitergehende sozialpädagogische Hilfestellungen zu gewähren, deren Integration in den Arbeitsmarkt oder in die berufliche Bildung gefährdet ist. Durch gezielte Einzelfallbegleitung, Methoden der Jugendberufshilfe und der arbeitsweltbezogenen Jugendarbeit sollen solche jungen Menschen angesprochen werden, die durch Schul- bzw. Ausbildungsabbruch, fehlende Berufsreife, gestörtes Sozialverhalten, durch individuelle Beeinträchtigungen oder ausgrenzende Verhaltensweisen gekennzeichnet sind.
Die Jugendsozialarbeiterin hilft somit den jungen Menschen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf bei der Eingliederung in die berufliche Ausbildung bzw. in den Arbeitsmarkt.
Integrationshilfe
Im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gewährt das Jugendamt des Landkreises Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII in Form der Integrationshilfe in der Schule.
Unsere Integrationshelfer werden an mehreren Schulen im Rahmen einer 1 zu 1 – Betreuung mit einem integrativen Kind tätig. Grundlage ist ein Hilfeplan, der gemeinsam mit dem Kind, den Eltern und dem sozialpädagogischen Dienst des Jugendamtes erarbeitet wird. Schwerpunkte sind die Motivation zur aktiven Teilnahme am Schulalltag, Strukturierung des Tagesablaufes, soziale Integration in die Schulklasse, Hilfe und Unterstützung im Rahmen der Lehr- und Förderpläne der Schule, Teilnahme an Schulprojekten, Intervention in Krisensituationen und intensive Zusammenarbeit mit den Eltern und Lehrern.