Nach der Bundestagswahl und den anschließenden Koalitionsverhandlungen hat sich das parlamentarische Verfahren verzögert, sodass derzeit noch kein beschlossener Bundeshaushalt vorliegt.
Da sich das Eingliederungsbudget für Leistungen des Arbeitsmarktes allein aus Mitteln des Bundes speist, befindet sich das Jobcenter in der vorläufigen Haushaltsführung. Entsprechend der Bundeshaushaltsverordnung stehen für die Bewilligung von neuen Leistungen nur 45 % zur Verfügung. Diese sind nahezu ausgereizt und führen dazu, dass zurzeit keine neuen Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine an Teilnehmer ausgegeben werden. Folglich gehen aktuell die Teilnehmerzahlen im Coaching und der Integrationsbegleitung zurück. Das Projekt ist momentan nicht mehr ausfinanziert. Wir hoffen sehr, dass mit Bestätigung des Bundeshaushaltes voraussichtlich Ende Juni das Projekt wieder Fahrt aufnehmen kann und die Finanzierung gesichert wird.
Eine ähnliche Haushaltssituation trifft uns auch im Land M-V. Die im Koalitionsvertrag festgelegte Unterstützung kommunaler Beschäftigungsträger kann erst greifen, wenn dafür im neuen Landeshaushalt ein Titel beschlossen wird. Wir hoffen sehr auf eine positive Entscheidung und erwarten ab Juli eine möglichst schnelle Umsetzung in Form einer Basisfinanzierung.