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Die arbeitsmarktpolitische Tätigkeit der Gesellschaft wird weiterhin stark durch die Corona-Pandemie beeinflusst.

Seit dem 16.12.2020 war die Durchführung arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen in Gruppen untersagt. Deshalb waren alle Maßnahmen mit Arbeitsgelegenheiten (AGH) bis zum 31.05.2021 ausgesetzt. Projekte mit einzelnen Beschäftigten konnten unter Einhaltung der Arbeitsschutzstandards und Hygieneregeln fortgeführt werden. Sozialarbeit und Coaching war nur in alternativer Form, d.h. ohne Präsenz mit den Teilnehmenden, möglich.

Nach 5 Monaten Kurzarbeit sind alle Mitarbeiter jetzt dabei, die AGH zu besetzen und die Betreuung zu starten. Sehr groß auch die Freude bei den Teilnehmern, die endlich wieder in ihren Gruppen arbeiten und sich sozial austauschen können.

Für die Gesellschaft war es ein schwerer Start. Mit der Abhängigkeit von Fördermitteln und dem 5-monatigen Ausfall der AGH haben sich die finanziellen Rahmenbedingungen verschlechtert. Die Zukunftsfähigkeit der BBR wird in einer gemeinsamen Beratung von Aufsichtsrat und Beirat im Juli thematisiert. Auch bleibt abzuwarten, in wie weit sich mit den Bundes- und Landtagswahlen die Rahmenbedingungen für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen verbessern.

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