Das 3. Quartal war geprägt durch den Re-Start der AGH-Maßnahmen mit vielen neuen Teilnehmern.
Dabei durften ab Juni im Umweltbereich unter Einhaltung des Abstandsgebotes alle Stellen voll besetzt werden. In den Sozialwerkstätten (Innenbereich) erfolgte die Besetzung nach einem mit dem Jobcenter abgestimmten Stufenplan bis zur vollen Besetzung ab 01. September. Außerdem konnten erfreulicherweise die AGH-Maßnahmen ab September um 21 Stellen aufgestockt werden. Mit großer Freude und Elan gingen die Teilnehmer ihrer Beschäftigung nach.
Doch schon im 4. Quartal hatte uns Corona mit steigenden Fallzahlen wieder fest im Griff. Ab 18.10.2021 musste die 3G-Regel umgesetzt werden. Für ungeimpfte und genesene Teilnehmer an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen im Innenbereich wurden Testnachweise erforderlich. Ab 25.11.2021 verschärfte die Corona-Landesverordnung die Bedingungen zur Teilnahme. Im Innenbereich waren Arbeiten nur noch mit 2G und Testnachweis (2x durch Arbeitgeber, 3x durch Teilnehmer selbst) zulässig, im Außenbereich 3G und Testnachweis für Ungeimpfte. Dadurch fielen viele AGH-Teilnehmer aus. Speziell im Außenbereich, d.h. in den Kommunen, mussten fast alle AGH-Teilnehmer aufhören, da sie ohne Testzentrum bzw. ohne Apotheke im Ort keine Testnachweise bringen konnten. Nur in wenigen Kommunen mit erreichbarem Testzentrum bzw. mitgebrachtem Selbsttest, in denen die Nachweispflicht auch durch den Projektleiter bzw. mit Unterstützung der Gemeindearbeiter kontrolliert werden konnte, war die Fortsetzung der AGHs und die Betreuung der Teilnehmer gesichert.
In der Annahme, dass kein neuer Lockdown unsere Arbeit einschränkt, und mit steigender Impfquote hoffen wir für 2022, dass die 126 AGH-Stellen weiter besetzt werden können.